Anmeldung für den Bachelor Mehrsprachige Kommunikation
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen
Sie benötigen einen Vorbildungsausweis (gymnasiale Maturität, Schweizer Maturität, französisches baccalauréat oder als gleichwertig anerkannter Abschluss). Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Anmeldung («Guide d'inscription») und die offiziellen Immatrikulationsbedingungen der UNIGE aufmerksam durch.
Beachten Sie insbesondere die spezifischen Immatrikulationsbedingungen der FTI, die Sie unter «PROCEDURES ET CONDITIONS D’ADMISSION PARTICULIERES» finden, sowie die Aufnahmebedingungen für KandidatInnen mit ausländischen Vorbildungsausweisen.
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Wählen Sie eine Sprachkombination mit drei Sprachen. Ihre Mutter- oder Grundsprache ist Ihre A-Sprache. Diese Sprache beherrschen Sie sowohl mündlich als auch schriftlich perfekt. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie dann in der Tabelle der Sprachkombinationen zwei B-Sprachen (auch „Passivsprachen“ genannt). Diese drei Sprachen ergeben zusammen Ihre Sprachkombination.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Sie müssen folgende Prüfungen ablegen:
- Eine Prüfung in der A-Sprache, bei der Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache überprüft werden.
- Eine Prüfung in jeder B-Sprache, bei der Ihr Textverständnis und Ihre Redaktionskompetenz in Ihren beiden Passivsprachen überprüft werden.
Hier finden Sie weitere Infos zur Aufnahmeprüfung im BA, zur Aufnahmeprüfung für LSI (italienische Gebärdensprache) sowie zu den möglichen Sprachkombinationen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprachen wird mindestens das Niveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
Möglichkeit zur Dispensation von der Prüfung in der B1- und B2-Sprache:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Dispensation, z.B. falls Sie ein Zertifikat des Niveaus B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für eine Ihrer B-Sprachen haben. Ebenfalls ist eine Dispensation möglich, wenn Sie zwei Studienjahre an einer Sekundar- oder Hochschule absolviert haben, an der die B-Sprache Unterrichtssprache und Landessprache ist, oder Ihre Noten aus dieser Schule die Bedingungen für eine Dispensation in der jeweiligen B-Sprache erfüllen. Überprüfen Sie hier die Bedingungen für eine Dispensation von der Prüfung in der B-Sprache. Eine Dispensation von der Prüfung in der Französischen Gebärdensprache (LSF) ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass eine Dispensation von der Prüfung in der stärkeren B-Sprache nicht unbedingt zu Ihren Gunsten kommt, da Sie dadurch einen möglichen Ausgleich für Ihre schwächere B-Sprache nicht mehr erzielen könnten. Die Endnote würde dabei auf zwei Noten, anstatt drei basieren. Sollten Sie eine Dispensation von beiden Prüfungen in der B-Sprache erhalten, würde Ihre Endnote allein von der Prüfung in der A-Sprache abhängen.
Andere Dispensationen:
Beim zweiten Antritt können Sie um Dispensation für jene Prüfungen ansuchen, die Sie beim ersten Antritt geschafft haben und die Beibehaltung der jeweiligen Noten beantragen (A- und B-Sprachen). Jedes positive Prüfungsresultat ist als Dispensationsgrund für ein Jahr gültig.
KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination an der FTI haben, müssen zusätzlich die von der Universität vorgesehene Französischprüfung (eine von der Aufnahmeprüfung der FTI unabhängige Grundprüfung) ablegen, ausser es ist gemäss den Bedingungen der UNIGE eine Dispensation von der Prüfung möglich.
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 16. bis 18. April 2024 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 14. Juni 2024 veröffentlicht.
Wie kann man sich anmelden?
PHASE 1
-
Wie kann man sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anmelden?
- Anmeldefrist: vom 2. Oktober 2023 bis 28. Februar 2024.
- Anmeldefrist: vom 2. Oktober 2023 bis 28. Februar 2024.
PHASE 2
-
Wie kann man sich an der UNIGE einschreiben?
Stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag bei der Immatrikulationsstelle:- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2024
- für KandidatInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist) - Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 30. April 2024
- für KandidatInnen, die kein Visum benötigen.
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2024
Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der UNIGE verpflichtend.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie * die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren. |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.