Zusatzzertifikate
Zusatzzertifikat Übersetzen (CCT)
AbsolventInnen eines Masters in Übersetzen der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses in Übersetzen, die eine neue Passivsprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in zwei bis vier Semestern das Zusatzzertifikat Übersetzen erwerben.
- Studienplan (gültig ab September 2024)
- Studienordnung (gültig ab September 2022)
- Benotung in Viertelnotenschritten: Umrechnungstabelle
- Einschreibungsbedingungen
Zusatzzertifikat Gebärdensprache (CCC)
AbsolventInnen des Bachelors Mehrsprachige Kommunikation der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses, die die Gebärdensprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in sechs bis acht Semestern das Zusatzzertifikat Gebärdensprache erwerben. Diese Zusatzausbildung wird prinzipiell alle drei Jahre angeboten.
- Studienplan für LSF (französische Gebärdensprache)
- Studienplan für LIS (italienische Gebärdensprache)
- Studienordnung
- Benotung in Viertelnotenschritten: Umrechnungstabelle
- Einschreibungsbedingungen