Anmeldung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Master Übersetzen der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) oder einen von der zuständigen Kommission als gleichwertig anerkannten Hochschulabschuss haben.
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Beschreibung der Aufnahmeprüfung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Sie müssen eine Prüfung in Ihrem neuen Sprachenpaar ablegen (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache).
Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und Ihrer B-Sprache zusammen. Bei der Prüfung in diesem Sprachenpaar (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.
Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache ausdrücken können.
Bei der Zusammenfassung sollen die wesentlichen Aspekte des Texts in der zusätzlichen B-Sprache in einem angemessenen und natürlichen Stil in der A-Sprache wiedergegeben werden. Bei dieser Aufgabe gilt es, wichtige Informationen von nebensächlichen Aspekten zu unterscheiden und das Wesentliche in einem gut strukturierten Text wiederzugeben. Die Hauptkriterien bei der Bewertung der A-Sprache sind Vielfalt und Präzision des Wortschatzes sowie korrekte Orthografie, Syntax und Interpunktion.
Der zweite Teil ergänzt die Bewertung der Zusammenfassung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während beim Aufsatz die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Zusammenfassung bewertet wird.
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei der Prüfung mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Falls Ihre Note unter 4 liegt, können Sie das Zusatzzertifikat Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprache wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei Sprachen. |
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 15. bis 17. April 2025 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 13. Juni 2025 veröffentlicht.
Wie kann man sich anmelden?
Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2025
Wenn Sie sich im letzten Studienjahr des MA Übersetzen an der FTI befinden und eine weitere Sprache nach Ihrem Abschluss hinzufügen möchten,wenden Sie sich zur Anmeldung für das Zusatzzertifikat an das Studiensekretariat der FTI: .
Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, bewerben Sie sich online (Anmeldung für die Aufnahmeprüfung und Reimmatrikulation).
Liste der Bewerbungsunterlagen, die Sie hochladen müssen.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
ACHTUNG Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn: * Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
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