Anmeldung zum MA Konferenzdolmetschen
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
- KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination an der FTI haben, müssen zusätzlich die von der Universität vorgesehene Französischprüfung (eine von der Aufnahmeprüfung der FTI unabhängige Grundprüfung) ablegen, ausser es ist gemäss den Bedingungen der UNIGE eine Dispensation von der Prüfung möglich.
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Hochschulabschluss haben: einen Bachelor (BA) oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Die Aufnahmprüfung besteht aus zwei Teilen: eine schriftliche Prüfung, gefolgt von einer mündlichen, wobei das Bestehen der schriftlichen Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen ist. Die Aufnahmeprüfung findet ausschliesslich online statt. Die genauen Modalitäten werden den KandidatInnen bei Annahme der Bewerbungsunterlagen an der FTI bekanntgegeben.
KonferenzdolmetscherInnen und ihre Sprachkombination
Professionelle KonferenzdolmetscherInnen haben eine Sprachkombination, die festlegt, von welcher Sprache in welche Sprache sie arbeiten. Im Regelfall besteht die Sprachkombination aus einer A-Sprache, (manchmal) aus einer B-Sprache und einer oder mehrerer C-Sprachen.
Die A-Sprache ist die Hauptsprache von KonferenzdolmetscherInnen; sie ist die aktive Sprache, in die aus allen anderen Sprachen gedolmetscht wird.
Die B-Sprache ist ebenfalls eine aktive Sprache, in die gedolmetscht wird, allerdings nur aus der A-Sprache.
Die C-Sprache ist eine passive Sprache, die nur als Ausgangssprache dient. KonferenzdolmetscherInnen dolmetschen somit nicht in ihre C-Sprache.
Welches Sprachniveau wird verlangt? Wie wählt man seine Sprachkombination?
Ausgehend von Ihrer Grundsprache, der A-Sprache, wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei, drei oder vier Sprachen. Entscheidend ist das Sprachniveau, das Sie in jeder dieser Sprachen haben:
Die A-Sprache ist die Mutter- oder Bildungssprache. Im Normalfall haben Sie nur eine A-Sprache. Fälle mit zwei A-Sprachen sind selten; sie betreffen Personen, die in einem mehrsprachigen Umfeld aufgewachsen sind (z.B. wenn sie eine Sprache zu Hause und eine andere Sprache in der Schule gesprochen haben).
Die B-Sprache und B-konsekutiv-Sprache ist eine Sprache, die Sie auf sehr hohem Niveau beherrschen und in die Sie dolmetschen können. Es wird zwischen B-Sprache und B-konsekutiv-Sprache unterschieden: In die B-Sprache dolmetschen Sie sowohl simultan als auch konsekutiv, in die B-konsekutiv-Sprache dolmetschen Sie nur konsekutiv.
Die C-Sprache ist eine Sprache, die Sie auf hohem Niveau beherrschen und sehr gut verstehen.
Voraus besteht die Aufnahmeprüfung?
Die Aufnahmeprüfung findet ausschliesslich online statt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:
- Jeweils eine schriftliche Zusammenfassung in den gewählten Aktivsprachen (A, B oder B-konsekutiv) einer Rede von etwa 6 Minuten gesprochen in den jeweiligen Ausgangssprachen (C, B, B-konsekutiv in A; A in B oder B-konsekutiv). Prüfungsdauer: 1h.
Während der mündlichen Prüfung kann die Jury der Kandidatin oder dem Kandidaten eine oder mehrere der folgenden Aufgaben stellen. Die Anzahl und Reihenfolge der Aufgaben wird von der Jury frei entschieden.
- Eine mündliche Zusammenfassung in der gewählten Aktivsprache (A, B oder B-konsekutiv) einer Rede von etwa 3 Minuten gesprochen in den jeweiligen Ausgangssprachen (C, B, B-konsekutiv in A; A in B oder B-konsekutiv).
- Mündliche Übersetzung in der Aktivsprache (A, B oder B-konsekutiv) eines Textes geschrieben in jede der Passivsprachen.
- Mündliche Paraphrase eines Textes geschrieben in der Aktivsprache (A, B oder B-konsekutiv).
- Vorlesen eines Textes geschrieben in den Aktivsprachen (B oder B-konsekutiv).
- Allgemeine Fragen zur Kultur, insbesondere zur Geschichte und zu den aktuellen Nachrichten des der Sprachkombination entsprechenden Landes.
Die mündliche Prüfung ergibt eine einzelne Note. Prüfungsdauer: 45 Min. bis 1h30, je nach Sprachkombination.
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse verbessern?
Nützliche Tipps:
- Lesen Sie täglich eine Tageszeitung, wöchentlich eine Wochenzeitschrift und monatlich eine Monatszeitschrift in jeder Sprache Ihrer Sprachkombination. Wählen Sie ein Thema (einen Artikel) und vergleichen Sie, wie dasselbe Thema in den unterschiedlichen Sprachen behandelt wird.
- Achten Sie besonders auf den Stil und idiomatische Redewendungen. Schlagen Sie neue Wörter und Fachbegriffe in einem Wörterbuch nach. Machen Sie sich Aufzeichnungen dazu und kommen Sie regelmässig darauf zurück.
- Interessieren Sie sich für unterschiedlichste Themen. Lesen Sie regelmässig und aufmerksam Zeitungen, inklusive Wissenschafts- und Finanzteil. Folgen Sie Sendungen zu aktuellen Themen im Radio, im Fernsehen und/oder im Internet in allen Sprachen Ihrer Sprachkombination.
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet ausschliesslich online statt.
- Die schriftliche Prüfung findet vom 28. Oktober bis 1. November 2024 statt.
- Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden am 13. Dezember 2024 veröffentlicht.
- Die mündliche Prüfung findet vom 13. Januar bis 8. Februar 2025 statt.
- Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung werden am 27. Februar 2025 veröffentlicht.
Die Zulassung zum Studium ist nur für einen Studienbeginn im Jahr der Aufnahmeprüfung gültig. Ein Aufschub des Studienbeginns ist nicht möglich.
Wenn Sie das Studium nicht in dem Jahr beginnen können, für das Sie zum Master in Konferenzdolmetschen zugelassen wurden, müssen Sie die gesamte Aufnahmeprüfung wiederholen.
Kann die Aufnahmeprüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Bei Nichtbestehen kann die Aufnahmeprüfung einmal wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung ist keine Wiederholung mehr möglich.
- Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung können Sie die Aufnahmeprüfung im darauffolgenden Jahr oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
- Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung bleibt die bestandene schriftliche Prüfung ein Jahr lang gültig, sodass Sie im darauffolgenden Jahr direkt zur mündlichen Prüfung antreten können. Falls Sie die Aufnahmeprüfung über ein Jahr nach Ihrem ersten Antritt wiederholen, müssen Sie sowohl zur schriftlichen als auch zur mündlichen Prüfung antreten.
Wie kann man sich anmelden?
Ich bereite meine Bewerbungsunterlagen vor: Liste der Unterlagen, die ich hochladen muss.
Ich bewerbe mich online, um mich für die Aufnahmeprüfung der FTI anzumelden und sich an der UNIGE einzuschreiben.
Anmeldezeitraum: Fristverlängerung bis 10. Oktober 2024 (Mitternacht)
Ich erhalte meine Bestätigung für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung sowie den Zugang zur Plattform des Fachbereichs für Dolmetschen per E-Mail. Auf dieser Plattform finde ich meine Prüfungszeiten sowie weitere Informationen zum Inhalt und Ablauf der Prüfung.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
ACHTUNG Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn: * Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
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