Master Übersetzen

Anmeldung für die Masterstudiengänge Übersetzen



Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:

Welche Aufnahmebedingungen gibt es?

Sie müssen:

  • Entweder die Aufnahmeprüfung bestehen (A)
  • Oder die Aufnahmebedingungen für eine Zulassung «sur dossier» erfüllen (B)
  • Oder das letzte Studienjahr im BA Mehrsprachige Kommunikation an der FTI absolvieren (C)

(A) Sie haben einen Hochschulabschluss: In diesem Fall müssen Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestehen.


(B) Sie haben einen BA einer anderen Hochschule in derselben Studienrichtung, der als gleichwertig anerkannt wird: Wenn Sie Ihre Sprachkombination beibehalten, kann die FTI entscheiden, Sie ohne Aufnahmeprüfung für ein oder alle Sprachenpaare Ihrer Sprachkombination zuzulassen.

Möglichkeit zur Dispensation von der Aufnahmeprüfung:
Bei der Online-Anmeldung müssen Sie einen Antrag auf Dispensation stellen. Die dafür zuständige Kommission der Fakultät untersucht jeden Antrag individuell. Konsultieren Sie den Studienplan des BA Mehrsprachige Kommunikation, um Ihr Studium mit dem BA an der FTI zu vergleichen. Vergleichen Sie vor allem, ob Sie dieselbe Anzahl an Leistungspunkten in Übersetzen pro Sprachenpaar erreicht haben.


(C) Sie absolvieren das letzte Studienjahr im BA Mehrsprachige Kommunikation an der FTI:
 Wenn Sie Ihre Sprachkombination beibehalten, werden Sie ohne Aufnahmeprüfung zum MA Übersetzen zugelassen (sofern Sie die Prüfungen im BA bestanden haben). Für die Anmeldung genügt eine E-Mail an Marie-Laure Cudet bis zum 31. August 2024.


Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.


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Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt

Beschreibung der Aufnahmeprüfung für die Masterstudiengänge

Sie müssen in jedem Ihrer Sprachenpaare (B-A) eine Prüfung ablegen:

Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und einer Ihrer B-Sprachen zusammen. Bei den Prüfungen in den jeweiligen Sprachenpaaren (B1-A, B2-A, B3-A) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.

Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache ausdrücken können.

Bei der Zusammenfassung sollen die wesentlichen Aspekte des Texts in der zusätzlichen B-Sprache in einem angemessenen und natürlichen Stil in der A-Sprache wiedergegeben werden. Bei dieser Aufgabe gilt es, wichtige Informationen von nebensächlichen Aspekten zu unterscheiden und das Wesentliche in einem gut strukturierten Text wiederzugeben. Die Hauptkriterien bei der Bewertung der A-Sprache sind Vielfalt und Präzision des Wortschatzes sowie korrekte Orthografie, Syntax und Interpunktion.

Der zweite Teil ergänzt die Bewertung der Zusammenfassung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während beim Aufsatz die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Zusammenfassung bewertet wird.

Sie erhalten für jede dieser Prüfungen eine Note. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei einer oder mehreren Prüfungen mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.

Was passiert bei Nichtbestehen?

Falls alle Ihre Noten unter 4 liegen, können Sie den MA Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.

Falls die Note für eines Ihrer Sprachenpaare unter 4 liegt, Sie in den anderen Sprachenpaaren allerdings mindestens mit der Note 4 bestanden haben, können Sie die nichtbestandene Prüfung einmal wiederholen. In der Zwischenzeit können Sie bereits Ihr Studium beginnen und Kurse in der Sprachkombination besuchen, für die Sie die Prüfung bestanden haben.

Welches Sprachniveau wird verlangt?

Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprachen wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.

Niveau B2 für KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination haben

Zusätzlich zur Aufnahmeprüfung an der FTI wird für die Immatrikulation an der Universität ein Niveau B2 in Französisch verlangt. Überprüfen Sie zunächst auf der Seite der Universität Genf zur Französischprüfung, ob Sie eine der Bedingungen für eine Dispensation erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann können Sie entweder eines der auf der Seite (unter Punkt 2 des Abschnitts "DISPENSES DE L'EXAMEN DE FRANÇAIS") genannten Diplome einreichen oder die Französischprüfung ablegen.
Die Französischprüfung wird von der Zulassungsstelle durchgeführt und findet zwei bis drei Wochen vor Semesterbeginn statt. Bei Nichtbestehen können Sie das Studium an der FTI nicht aufnehmen.

Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei, drei oder vier Sprachen.
Ihre Mutter- oder Grundsprache ist Ihre A-Sprache.  Diese Sprache beherrschen Sie perfekt. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie dann in der Tabelle der Sprachkombinationen eine, zwei oder drei B-Sprachen (auch „Passivsprachen“ genannt). Diese Sprachen ergeben zusammen Ihre Sprachkombination.


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Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?

Die Aufnahmeprüfung findet online vom 15. bis 17. April 2025 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 13. Juni 2025 veröffentlicht.


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Wie kann man sich anmelden?

Sie müssen sich online bewerben, um sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anzumelden und sich an der UNIGE einzuschreiben.

Anmeldezeitraum: 15. Januar bis 28. Februar 2025

Sie erhalten Mitte-März eine Mail von der FTI mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung. Schauen Sie dementsprechend öfters in Ihre Mailbox und überprüfen Ihren Spam-Ordner.

Wie kann man eine Sprache hinzufügen?

Wenn Sie sich im letzten Studienjahr des BA oder bereits im MA Übersetzen der FTI befinden und Sie eine Sprache zu Ihrer Sprachkombination hinzufügen möchten,melden Sie sich beim Studiensekretariat der FTI: admission-fti(at)unige.ch.

 

Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.

ACHTUNG

Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn:

* Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben

und

* Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde.


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Studierendensekretariat

Zulassung und Anmeldung

Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail: admission-fti(at)unige.ch

Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.


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