Ausbildung

Zusatzzertifikate

Zusatzzertifikat Übersetzen (CCT)

AbsolventInnen eines Masters in Übersetzen der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses in Übersetzen, die eine neue Passivsprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in zwei bis vier Semestern das Zusatzzertifikat Übersetzen erwerben.


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Zusatzzertifikat Gebärdensprache (CCC)

AbsolventInnen des Bachelors Mehrsprachige Kommunikation der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses, die die Gebärdensprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in sechs bis acht Semestern das Zusatzzertifikat Gebärdensprache erwerben. Diese Zusatzausbildung wird prinzipiell alle drei Jahre angeboten.


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