Anmeldung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Master Übersetzen der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) oder einen von der zuständigen Kommission als gleichwertig anerkannten Hochschulabschuss haben.
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Beschreibung der Aufnahmeprüfung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Sie müssen eine Prüfung in Ihrem neuen Sprachenpaar ablegen (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache).
Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und Ihrer B-Sprache zusammen. Bei der Prüfung in diesem Sprachenpaar (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.
Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache ausdrücken können.
Bei der Zusammenfassung sollen die wesentlichen Aspekte des Texts in der zusätzlichen B-Sprache in einem angemessenen und natürlichen Stil in der A-Sprache wiedergegeben werden. Bei dieser Aufgabe gilt es, wichtige Informationen von nebensächlichen Aspekten zu unterscheiden und das Wesentliche in einem gut strukturierten Text wiederzugeben. Die Hauptkriterien bei der Bewertung der A-Sprache sind Vielfalt und Präzision des Wortschatzes sowie korrekte Orthografie, Syntax und Interpunktion.
Der zweite Teil ergänzt die Bewertung der Zusammenfassung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während beim Aufsatz die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Zusammenfassung bewertet wird.
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei der Prüfung mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Falls Ihre Note unter 4 liegt, können Sie das Zusatzzertifikat Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprache wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei Sprachen. |
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 16. bis 18. April 2024 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 14. Juni 2024 veröffentlicht.
Wie kann man sich anmelden?
PHASE 1
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Wie kann man sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anmelden?
- Anmeldefrist: vom 2. Oktober 2023 bis 28. February 2024
- Anmeldefrist: vom 2. Oktober 2023 bis 28. February 2024
PHASE 2
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Wie kann man sich an der UNIGE einschreiben?
Stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag bei der Immatrikulationsstelle:- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2024
- für KandidatInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist) - Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 30. April 2024
- für KandidatInnen, die kein Visum benötigen.
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2024
Falls Sie bereits an der UNIGE studieren (und somit immatrikuliert sind), stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Wechsel der Fakultät oder einen Antrag auf Immatrikulation an einer zweiten Fakultät.
Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Reimmatrikulation.
Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der FTI verpflichtend.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie * die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren. |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.